Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024
Was ist ein Vertrag über freie Mitarbeit?
Der Vertrag für freie Mitarbeit ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- Freier-Mitarbeiter-Vertrag
- Vertrag für freie Mitarbeiter
- Freelancer-Vertrag
- Vertrag für Freischaffende
- Honorarvertrag
Wer ist ein freier Mitarbeiter bzw. Freelancer?
Als freier Mitarbeiter bzw. Freelancer wird ein selbstständiger Auftragnehmer bezeichnet, der für ein Unternehmen (Auftraggeber) Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer des Auftraggebers. Sie üben ihre Tätigkeit persönlich unabhängig aus und sind entweder ein Freiberufler oder Gewerbetreibende. Freie Mitarbeiter sind in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen.
Im Vergleich zu Arbeitnehmern, bringt der Einsatz von freien Mitarbeitern viele Vorteile mit sich. Der Auftraggeber muss für freie Mitarbeiter keine Sozialabgaben zahlen, freie Mitarbeiter haben keinen Urlaubsanspruch, keinen Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit und die Vergütung orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Freie Mitarbeiter können flexibel eingesetzt werden, z.B. für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt, wenn im Unternehmen die nötige Kompetenz oder Kapazitäten fehlen. Dies ist insbesondere für solche Betriebe vorteilhaft, die von schwankender Auftragslage betroffen sind und in denen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, Einstellung von Arbeitnehmern aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wäre.
Was ist ein Vertrag über freie Mitarbeit?
Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag ist als Dienstvertrag nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über selbstständige Leistungen einzuordnen. Dienstleistungen können unterschiedlicher Natur sein.
Beim Abschluss eines Freelancer-Vertrags ist Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Sie liegt dann vor, wenn die Tätigkeit nach der Vertragsgestaltung formal selbstständig ausgeführt wird, obwohl nach dem Gesamterscheinungsbild der Tätigkeit objektiv ein Angestelltenverhältnis vorliegt. Letzteres ist insbesondere bei der Weisungsabhängigkeit des Auftragnehmers und beim Fehlen der freien Orts- und Zeiteinteilung der Fall. Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, drohen hohe Geldbußen und Rückzahlung der nicht abgeführten Sozialbeiträge.
Wofür kann der Vertrag über freie Mitarbeit von RECHTSDOKUMENTE verwendet werden?
Der Vertrag über freie Mitarbeit von RECHTSDOKUMENTE ist für beliebige selbstständige Dienstleistungen geeignet.
Wenn Sie stattdessen einen Arbeitsvertrag, einen allgemeinen Dienstvertrag oder einen Werkvertag benötigen, finden Sie unten auf dieser Seite Links zu diesen Dokumenten.
Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie einen Vertrag für freie Mitarbeiter online erstellen. Unser Freier-Mitarbeiter-Vertrag unterliegt deutschem Recht, er ist flexibel gestaltet und bietet mehrere Optionen zu Ihrer Auswahl, die die Modalitäten der Leistungserbringung und der Vergütungszahlung sowie Geheimhaltungspflichten, Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot usw. umfassen.
Unser Vertrag für freie Mitarbeit ist flexibler als ein Mustervertrag, ein Vordruck, ein Formular oder eine Vorlage. Er lässt sich einfach durch Beantworten von einigen Fragen online ausfüllen und individualisieren. Sie haben dadurch die Möglichkeit, einen Freelancer-Vertrag an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können Ihre Dokumente bequem online speichern und später einsehen und bearbeiten.
Folgenden Regelungsgehalt hat der Dienstvertag von RECHTSDOKUMENTE:
- Vertragsparteien
- Leistungsgegenstand (Gegenstand und Umfang des Auftrags)
- Optional Terminplan, Zeitaufwand
- Vertragsdauer (befristet oder unbefristet), evtl. Kündigungsfristen
- Optional Probezeit
- Optional Berichterstattungspflichten
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Abrechnung und Vergütung (zur Auswahl Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatssatz oder Pauschale)
- Optional Vorschutzzahlung
- Optional Erstattung von Aufwendungen wie Reisekosten und Spesen
- Geheimhaltungspflichten
- Datenschutz
- Optional Wettbewerbsverbot (Konkurrenz- und Abwerbeverbot)
- Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflichten und sonstige Vertragspflichten
- Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Optional Haftungseinschränkung
- Optional Gewährleistung (diese ist gesetzlich nicht vorgesehen)
- Optional Pflicht zum Abschluss einer Versicherung
- Rückgabe- und Vernichtungspflichten
- Optional Schiedsvereinbarung oder Gerichtsstandsvereinbarung