Zuletzt aktualisiert am 18. Dezember 2024
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich zwischen 556,01 und 2000 Euro im Monat. Früher war er „geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone“ genannt. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man diesen Bereich nicht mehr „Gleitzone“, sondern „Übergangsbereich“.
Der Midijob ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer kann sich jedoch von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt.
Anhebung des Mindestlohns in 2025
Am 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben. Ein Midijob liegt im Jahr 2025 vor, wenn Arbeitnehmer zwischen 556,01 und 2.000 Euro verdienen.
Was ist ein Midijob-Arbeitsvertrag?
Ein Midijob-Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Dabei darf das im Vertrag festgelegte monatliche Gehalt für den Midijob weder die gesetzlich festgelegte Untergrenze noch die Obergrenze überschreiten.
Ein Midijob-Arbeitsvertrag ist auch unter den folgenden Namen bekannt:
- Arbeitsvertrag für Midijob
- Arbeitsvertrag für Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob)
- Arbeitsvertrag für Übergangsbereich
- Unbefristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Befristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Midijob-Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- Midijob-Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Welche Arten von Midijob-Arbeitsverträgen kann man mithilfe von RECHTSDOKUMENTE erstellen?
Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie folgende Midijob-Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung erstellen, die dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechen:
- Unbefristeter Midijob Arbeitsvertrag
- Kalendermäßig befristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Zweckmäßig befristeter Midijob Arbeitsvertrag
Grundsätzlich kann ein Midijob-Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 des NachwG muss jedoch der Inhalt des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Neben der mündlichen Form ist der Vertrag auch in Schriftform oder Textform möglich.
Diese Vertragsformen sind wie folgt definiert:
Schriftform: Gemäß § 126 BGB muss ein schriftliches Dokument mit einer handschriftlichen Unterschrift des Ausstellers versehen sein.
Textform: In § 126b BGB ist die Textform geregelt. Eine lesbare Erklärung, die in dauerhafter Form, z. B. per E-Mail oder Fax, übermittelt wird, genügt. Eine handschriftliche Unterschrift oder elektronische Signatur ist nicht erforderlich, solange das Gesetz keine ausdrückliche Unterschrift verlangt.
In unserer Vertragsvorlage können Sie zwischen diesen beiden Formen wählen, je nachdem, welche für Sie am besten geeignet ist.
Zu beachten ist, dass die Textform nicht für alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. So bleibt die Schriftform insbesondere für befristete Midijob-Arbeitsverträge erforderlich. Zudem regelt § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) Ausnahmen von der Textform, etwa im Baugewerbe oder in der Gastronomie. Bitte prüfen Sie, ob die Anwendung der Textform auf Ihren Arbeitsvertrag möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen für die Übermittlung in Textform erfüllt sein?
Für die Übermittlung in Textform müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Dokument muss dem Arbeitnehmer uneingeschränkt zugänglich sein und in einer Weise gespeichert sowie ausgedruckt werden können.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zur Erteilung eines Empfangsnachweises aufzufordern.
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch der Midijobber?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Midijob oder Minijob, Vollzeit oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Die zu leistenden Arbeitsstunden sind für die Urlaubsdauer unerheblich. Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird, nicht nach Stunden. Das BurlG geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Der Gesetzgeber gesteht Arbeitnehmern also mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Arbeiten Sie zum Beispiel an 6 Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, steht Ihnen auch als Arbeitnehmer in Midijob die gleiche Anzahl der Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter, der 6 Tage arbeitet, der Fall wäre, nämlich 24 Urlaubstage.
Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ändert sich entsprechend auch der Urlaubsanspruch.
Der Urlaubsanspruch beträgt für Midijobber
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche 24 Tage,
- bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage,
- bei 4 Arbeitstagen pro Woche 16 Tage,
- bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage,
- bei 2 Arbeitstagen pro Woche 8 Tage und
- bei 1 Arbeitstag pro Woche 4 Tage.
Welche rechtlichen Bestimmungen enthält unsere Midijob-Arbeitsvertrag-Vorlage?
Unsere Vorlage ist gemäß § 2 Abs. 1 NachwG, den relevanten Bestimmungen des BGB, den Vorschriften des BEG IV, des SBGG und anderen einschlägigen Gesetzen in Übereinstimmung und wird bei jeder gesetzlichen Änderung aktualisiert.
Der Inhalt unserer Midijob-Arbeitsvertrag-Vorlage gestaltet sich wie folgt:
- Gegenstand des Vertrages (Beschäftigungsart, mit oder ohne Tarifbindung)
- Gleichstellungsklausel
- Beginn oder Dauer des Arbeitsverhältnisses (mit den Optionen: unbefristeter Minijob, zeitlich befristeter Minijob oder zweckbefristeter Minijob)
- Tarifvertrag (optional)
- Betriebsvereinbarung (optional)
- eventuell Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden, Kurzarbeit
- Probezeit (optional)
- Tätigkeit
- Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit, Ruhepausen und Kurzarbeit
- Vergütung (zur Auswahl Stundenlohn oder Monatsgehalt)
- Sonderzuwendungen (optional)
- Geschäftsreisetätigkeit und Kosten (optional)
- Fortbildung (optional)
- Dienstwagen (optional)
- Betriebliche Altersversorgung (optional)
- Abtretung von Vergütungsansprüchen
- Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Angaben zur Person
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutz
- Anzeige- und Feststellungs- bzw. Nachweispflichten bei Krankheit
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub
- Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Altersgrenze und Renteneintritt
- Zusätzliche Vereinbarung (optional)
- Ausschlussfrist
- Vertragsform (mit Optionen: Schriftform oder Textform)
- Änderungen und Ergänzungen
- Salvatorische Klausel
- Schlussbestimmungen