Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2025
In aller Kürze: Der Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein schuldrechtlicher Vertrag , der die Konditionen regelt, zu denen ein Geldbetrag überlassen, d.h. gewährt wird und zurückzuzahlen ist.
Mit einem Darlehensvertrag verpflichtet sich eine Person (der Darlehensgeber ), einer anderen Person (dem Darlehensnehmer ) einen bestimmten Geldbetrag (das Darlehen ) zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen. Je nach Vereinbarung ist der Geldbetrag entweder mit Zinsen oder ohne Zinsen zurückzuzahlen. Ein Darlehensvertrag regelt u.a.
die Höhe des Darlehens,
wie das Darlehen auszuzahlen (Barzahlung/Überweisung) und zurückzuzahlen (Einmalzahlung/Ratenzahlung) ist,
ob und in welcher Höhe Zinsen anfallen und
ob das Darlehen an einem bestimmten Datum zurückzuzahlen ist.
Gut zu wissen : Ein Darlehensvertrag wird manchmal auch „Kreditvertrag “ genannt. Ist der Darlehensgeber eine Privatperson, spricht man auch von einem „Privatdarlehen “ bzw. von einem privaten Darlehensvertrag .
Hier sind einige wichtige Fragen zum Darlehensvertrag:
Welche Arten von Darlehensverträgen kann man mit der Vorlage von RECHTSSDOKUMENTE erstellen?
Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können Sie Darlehensverträge für die folgenden Vertragskonstellationen erstellen:
Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind Verbraucher
Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind Unternehmer
Darlehensgeber ist Verbraucher, Darlehensnehmer ist Unternehmer
G emäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Entscheidend ist also der Zweck des jeweiligen Rechtsgeschäfts, d.h., ob vertragliche Leistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung oder zur beruflichen Nutzung erworben werden.
Bei einem Privatdarlehen zwischen Verwandten handelt es sich i.d.R. um ein Darlehen zwischen Verbrauchern.Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Vertragsvorlage von RECHTSDOKUMENTE ist nicht für Verbraucherdarlehen , d.h. Darlehen, bei denen ein Unternehmer einen Geldbetrag an einen Verbraucher verleiht. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Verbrauchern gelten bei Verbraucherdarlehen spezielle Schutzvorschriften (siehe §§ 491 ff. BGB ).
Muss ein Darlehensvertrag schriftlich sein?
Mit Ausnahme von Verbraucherdarlehensverträgen sind Darlehensverträge nicht formbedürftig, d.h., sie sind auch dann wirksam, wenn sie mündlich zustande kommen. Nichtdestotrotz empfiehlt es sich, zur Sicherung der Interessen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer und zum Vermeiden von späteren Streitigkeiten einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen . Dies gilt auch, wenn man Darlehen an Verwandte, Freunde und Bekannte gewährt.
Was sind die Vorteile eines schriftlichen Darlehensvertrages?
Ein schriftlicher Darlehensvertrag bringt Rechtssicherheit und gilt als Beweis für die getroffenen Vereinbarungen im Falle eines Rechtsstreits.
Da mündliche Absprachen oft vergessen oder von den Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt oder sogar bestritten werden, empfiehlt es sich immer, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu erstellen.
Kann ein Darlehensvertrag auch nachträglich abgeschlossen werden?
Ja, ein schriftlicher Darlehensvertrag kann auch nachträglich abgeschlossen werden , d.h., nachdem das Darlehen bereits ausgezahlt worden ist.
Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE kann das Datum, an dem das Darlehen ausgezahlt wird (oder ausgezahlt worden ist) frei gewählt werden. Unser Vertragsassistent berechnet automatisch die etwaig anfallenden Zinsen .
Ein nachträglicher Darlehensvertrag empfiehlt sich insbesondere bei
größeren Summen,
langer Vertragsdauer,
Zinsvereinbarungen und
Ratenzahlungen.
Gut zu wissen: Bei einfacher gelagerten Fallkonstellationen (kleinerer Darlehensbetrag und Einmalzahlung) kann im Nachhinein statt eines Darlehensvertrags ein Schuldanerkenntnis abgeschlossen werden. Wir bieten Ihnen auch eine Vorlage für ein Schuldanerkenntnis .
Werden Darlehensverträge verzinst?
Darlehensverträge können verzinslich oder unverzinslich (bzw. zinslos) ausgestaltet sein. Die Verzinsung muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden, da es keine gesetzliche Vermutung für eine Verzinsungspflicht gibt. Wird keine Regelung getroffen, ist das Darlehen unverzinslich.
Bei verzinslichen Darlehen wird die Höhe des Zinssatzes zwischen den Parteien vereinbart. Der Zins stellt das Entgelt für die zeitweise Überlassung des Darlehensbetrages dar und kann als fester oder variabler Zinssatz vereinbart werden.
Wichtig : Beim zinslosen Darlehen kann der Darlehensnehmer das Darlehen jederzeit auch ohne Kündigung zurückzahlen. Beim verzinslichen Darlehen kann eine vorzeitige Rückzahlung (d.h. vor Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs) nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung erfolgen.
Worauf ist bei der Vereinbarung von Vertragszinsen zu achten?
Bei der Vereinbarung von Vertragszinsen ist darauf zu achten, dass der Zinssatz im Vergleich zum aktuell marktüblichen Zins nicht deutlich überhöht ist. Denn bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem Darlehensbetrag und dem Rückzahlungsbetrag könnte der vereinbarte Zinssatz nichtig sein (Stichwort Zinswucher ).
Auffälliges Missverhältnis ist gegeben, wenn der vertragliche Zinssatz doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins, sprich: wenn die relative Zinsdifferenz 100 % beträgt (z.B. 8 % gegenüber marktüblichen 4 %). Wenn die relative Zinsdifferenz 100 % nicht erreicht hat, kann trotzdem ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen, und zwar wenn der Vertragszins den Marktzins absolut um mindestens 12 Prozentpunkte übersteigt.
Was ist bei einem zinslosen Darlehen zu beachten?
Zinslose Darlehen sind vor allem unter Familienangehörigen beliebt. Bei zinslosen Darlehen sind vor allem steuerliche Konsequenzen zu beachten:
Bei zinslosen Darlehen besteht die Gefahr, dass Steuerbehörden vermuten, dass es sich bei dem Darlehen in Wirklichkeit um eine Schenkung handelt. Selbst bei verzinsten Darlehen besteht diese Möglichkeit, nämlich dann, wenn die Zinsen erheblich unter den aktuellen banküblichen Zinsen liegen.
Bei der Vergabe von zinslosen Darlehen sollten die geltenden Schenkungs-Freibeträge beachtet werden. Nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) werden folgende Freibeträge von den Steuerbehörden in voller Höhe einmal alle zehn Jahre gewährt (Stand:Januar 2025):
Ehegatten / Lebenspartner: 500.000 EUR
Kinder: 400.000 EUR
Enkel: 200.000 EUR
Nicht Verwandte: 20.000 EUR
Müssen Zinsen aus einem Privatdarlehen versteuert werden?
Wer Geld verleiht und dafür Zinsen bekommt, muss diese Zinseinkünfte in der Einkommenssteuererklärung aufzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld an einen Familienangehörigen oder einen flüchtigen Bekannten verliehen wurde. Bei dem Zinsertrag handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen .
Zu welchem Steuersatz die Zinseinkünfte versteuert werden, hängt von dem zu versteuernden Einkommen des Darlehensgebers ab. Nach § 20 Abs. 9 Einkommenssteuergesetzt (EStG) steht Singles für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres ein persönlicher Freibetrag von 1.000 EUR zu; bei Ehepaaren sind es 2.000 EUR (Stand: Januar 2025).
Ist es möglich, den Darlehensnehmer an den vereinbarten Verwendungszweck zu binden?
Wenn das Geld nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll (z.B. Kauf einer Immobilie), ist es möglich, den Darlehensnehmer durch entsprechende Abrede im Darlehensvertag an den vereinbarten Verwendungszweck zu binden.
Verwendet der Darlehensnehmer das Darlehen entgegen der Absprache für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck, ist der Darlehensgeber zu einer fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages aus wichtigem Grund nach § 490 BGB berechtigt. Nach § 490 Abs. 1 BGB kann der Darlehensgeber zweckgebundene Darlehen auch kündigen, wenn der Verwendungszweck erheblich gefährdet ist. Das Darlehen ist in diesen Fällen sofort fällig und unverzüglich an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Gut zu wissen : Bei der Darlehensvertrag-Vorlage von RECHTSDOKUMENTE haben wir die gängigsten Darlehenszwecke in einer Liste zusammengestellt, aus der Sie den passenden Zweck auswählen können. Alternativ können Sie einen individuellen Zweck festlegen.
Wie lange ist der Darlehensvertrag gültig?
Nach § 488 BGB läuft ein Darlehensvertrag grundsätzlich bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens . Ist keine bestimmte Laufzeit vereinbart, kann das Darlehen nach § 488 Abs. 3 S. 1 BGB mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Vertragsparteien können jedoch eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung treffen. Das Darlehen ist in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzuzahlen.
Bei einem Darlehensvertrag mit fester Laufzeit ist das Darlehen an einem bestimmten, vertraglich festgelegten Datum zurückzuzahlen.
Für Verbraucherdarlehensverträge gelten gemäß §§ 491 ff. BGB besondere Kündigungsvorschriften. Nach § 489 BGB kann der Darlehensnehmer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen, z. B. bei Ablauf einer Zinsbindung oder nach Ablauf von 10 Jahren.
Wie erstelle ich einen Darlehensvertrag ?
Mit der interaktiven und von Juristen erstellten Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Darlehensvertrag! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.
Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt!
Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?
Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Standards, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt, damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Darlehensvertrags von RECHTSDOKUMENTE?
Der Darlehensvertrag von RECHTSDOKUMENTE hat den folgenden Regelungsgehalt :
Vertragsparteien (Darlehensgeber und Darlehensnehmer)
Höhe des Darlehens
Optional Zweck des Darlehens
Auszahlungsdatum (auch rückwirkend)
Optional Verzinsung und Zinszahlungsbestimmungen
Auszahlungsmodalitäten
Tilgungsmodalitäten (zur Auswahl: Einmalzahlung oder monatliche oder jährliche Zahlungen)
Bei Tilgungsraten feste Laufzeit; bei Einmalzahlung optional feste Laufzeit oder Beendigung durch Kündigung durch Darlehensgeber
Vorzeitiges Tilgungsrecht bei zinslosem Darlehen (beim verzinslichen Darlehen kann vorzeitiges Tilgungsrecht ausgewählt werden)
Verzugszinsen
Optional Stellung von Sicherheiten (mehrere Sicherheitsarten zur Auswahl)
Optional Abtretungsverbot
Optional Gerichtsstandsvereinbarung (wenn beide Parteien Unternehmer sind)
Optional zusätzliche Klauseln