Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2024
Unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag für Vollzeit
- Unbefristeter Arbeitsvertrag für einen Vollzeitjob
- Unbefristeter Vollzeit-Arbeitsvertrag
- Unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag mit Tarifbindung
- Unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Was bedeutet Vollzeitarbeit?
Eine Vollzeitbeschäftigung ist in Deutschland gesetzlich nicht definiert. Man spricht von einer Vollzeitbeschäftigung, wenn ein Arbeitnehmer die für seinen Betrieb übliche Arbeitszeit voll arbeitet. Ein Vollzeitarbeitsverhältnis liegt in der Regel bei durchschnittlich 36 bis 40 Stunden pro Woche vor, je nach Branche oder Tarif. Auch 35 Arbeitsstunden pro Woche können in einigen Betrieben als Vollzeit gelten.
Zum Schutz der Arbeitnehmer regelt das Gesetz aber die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit. Diese beträgt 8 (acht) Stunden exklusive Pausen und darf auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das ist in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Vollzeitarbeit?
Die Grundlage für den gesetzlichen Urlaubsanspruch bildet das sogenannte Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Dort findet man die wichtigsten Regelungen bezüglich des Erholungsurlaubs in Deutschland. Nach § 1 BurlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BUrlG definiert nur die Mindestbestimmungen, die für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gelten.
Dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird, nicht nach den Stunden. Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit. Die zu leistenden Arbeitsstunden sind für die Urlaubsdauer unerheblich. Das Gesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Der Gesetzgeber gesteht Arbeitnehmern also mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ändert sich entsprechend auch der Urlaubsanspruch.
Der Urlaubsanspruch beträgt also bei Vollzeitarbeit
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche 24 Tage,
- bei 5 Arbeitstagen - 20 Tage,
- bei 4 Arbeitstagen – 16 Tage
Grundlegende Inhalte des unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages von RECHTSDOKUMENTE:
- Gegenstand des Vertrages (Beschäftigungsart, mit oder ohne Tarifbindung)
- Bezeichnung der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeitsbeschreibung
- eventuell Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Probezeit (optional)
- Vergütung (zur Auswahl Stunden- oder Monatslohn mit oder ohne Provision)
- Regelung über Weihnachtsgratifikation
- Regelung über sonstige Sonderzuwendungen
- Abtretung von Vergütungsansprüchen
- Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutz
- Nebentätigkeit
- Vertragsstrafe
- Anzeige- und Feststellungs- bzw. Nachweispflichten bei Krankheit
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub
- Kündigung
- Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Zusätzliche Vereinbarungen (optional)
- Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche
- Schriftform für Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
- Salvatorische Klausel
- Schlussbestimmungen