Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024
IT-Dienstvertrag
Was ist ein IT-Dienstvertrag?
Ein Vertrag über die Erbringung von IT-Dienstleistungen (IT-Dienstvertrag) ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Dienstvertrag, umgangssprachlich auch Dienstleistungsvertrag genannt, liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Erbringung von selbstständigen Diensten an die andere Vertragspartei gegen Entgelt verpflichtet hat.
Wesentliches Merkmal des IT-Dienstvertrages, welches diesen Vertragstyp bei den IT-Anbietern besonders geliebt macht, ist, dass lediglich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen im vereinbarten Zeitraum geschuldet wird, nicht ein konkretes Ergebnis oder ein konkreter Arbeitserfolg oder ein konkretes Produkt. Beim IT-Dienstvertrag ist Auftraggeber für das Ergebnis verantwortlich, nicht der Dienstleister.
Typische IT-Dienstleistungen
IT-Dienstleistungen können vielfältig sein:
- Unterstützung bei Softwareentwicklung
- Unterstützung bei der Verfahrensentwicklung
- Unterstützung bei der Organisationsentwicklung
- Unterstützung bei der Planung von Vorhaben
- Unterstützung im Projektmanagement
- Unterstützung im Qualitätsmanagement
- Beratung
- Schulung
- Einführungsunterstützung
- Betreuung eingesetzter Verfahren
- Betreiberleistungen
- Unterstützung bei Abnahmen
- Benutzerunterstützungsleistungen
- Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
- Betreiben einer Hotline
Abgrenzung von IT-Dienstverträgen und IT-Werkverträgen
IT-Dienstverträge sind von IT-Werkverträgen abzugrenzen. Im Unterschied zu einem Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB wird bei einem Dienstvertrag das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs (ein konkretes Ergebnis oder ein konkretes Produkt) nicht verlangt, die Tätigkeit allein, das reine Bemühen reicht aus.
Zahlung der Vergütung beim Dienstvertrag hängt nicht von dem Arbeitserfolg ab. Anders als der Werkvertrag, kennt der Dienstvertrag keine verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung). Im Falle einer verschuldeten Schlechtleistung stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche, jedoch keine Gewährleistungsansprüche zu, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.
Wenn Sie einen IT-Werkvertrag benötigen, bieten wir Ihnen auch eine Vorlage für einen Werkvertrag.
Wofür kann der IT-Dienstvertrag von RECHTSDOKUMENTE verwendet werden?
Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie einen IT-Dienstvertrag über eine Vielzahl von IT-Leistungen online erstellen. Unser IT-Dienstvertrag unterliegt deutschem Recht, er ist flexibel gestaltet und bietet mehrere Optionen zu Ihrer Auswahl, die die Modalitäten der Leistungserbringung und der Vergütungszahlung sowie Geheimhaltungspflichten, Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot usw. umfassen.
Unser Vertrag für IT-Dienstleistungen ist flexibler als ein Mustervertrag, ein Vordruck, ein Formular oder eine Vorlage. Er lässt sich einfach durch Beantworten von einigen Fragen online ausfüllen und individualisieren. Sie haben dadurch die Möglichkeit, einen IT-Dienstvertrag an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können Ihre Dokumente bequem online speichern und später einsehen und bearbeiten.
Diesen Regelungsgehalt hat der IT-Dienstvertag von RECHTSDOKUMENTE:
Dokumentenname ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- Vertragsparteien
- Leistungsgegenstand
- Vertragsdauer (befristet oder unbefristet), evtl. Kündigungsfristen
- Optional Terminplan, Zeitaufwand
- Optional Probezeit
- Optional Berichterstattungspflichten
- Regelungen zum Einsatz von Dritten durch Dienstleister
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Abrechnung und Vergütung (zur Auswahl Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatssatz oder Pauschale)
- Optional Vorschusszahlung
- Optional Erstattung von Aufwendungen wie Reisekosten
- Verschwiegenheitspflichten
- Rückgabe- und Vernichtungspflichten
- Datenschutz
- Optional Wettbewerbsverbot (Konkurrenz- und Abwerbeverbot)
- Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflichten und sonstige Vertragspflichten
- Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Optional Haftungseinschränkung
- Optional Gewährleistung (diese ist gesetzlich nicht vorgesehen)
- Optional Pflicht zum Abschluss einer Versicherung
- Optional Schiedsvereinbarung oder Gerichtsstandsvereinbarung
- Optional zusätzliche Vereinbarungen