Zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2023
Was ist ein Nachweis eines Arbeitsverhältnisses?
Mit unserer Vorlage für den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis bescheinigen. Dabei können Sie selbst bestimmen, wie umfangreich der Nachweis ausfällt bzw. welche Informationen Sie in ihren Nachweis aufnehmen möchten.
Andere Bezeichnungen für dieses Dokument sind:
- Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeberbescheinigung
- Beschäftigungsnachweis
Wer benötigt einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses?
Der schrifliche Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist in vielen Alltagssituationen ein praktisches oder gar notwendiges Dokument, zum Beispiel
- für einen Antrag für eine Mietwohnung,
- für einen Kreditantrag oder
- bei der Anmeldung für einen Kita- oder Kindergartenplatz (d. h. als Nachweis für den Betreuungsbedarf).
Bitte beachten Sie, dass unsere Vorlage nur für ein aktuell laufendes Arbeitsverhältnis gilt. Es gilt nicht für ein gekündigtes oder ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis.
Handelt es sich um einen Nachweis gemäß § 2 NachwG?
Nein. Unser Dokument dient dem Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und kann nicht anstatt eines Arbeitsvertrages oder ergänzend zu einem Arbeitsvertrag erstellt werden.
Wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, können Sie unser Dokument nicht verwenden. Sie müssen einen Nachweis gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) erstellen.
Ist dieser Nachweis eine Arbeitsbescheinigung?
Nein, unser Nachweis ist keine Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Eine Arbeitsbescheinigung ist ein Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet ist. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausfüllen, um der Agentur alle für die Entscheidung über die Gewährung von Arbeitslosengeld relevanten Tatsachen mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2023 Arbeitsbescheinigungen nur noch online an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitszeugnis und einem Nachweis eines Arbeitsverhältnisses?
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausstellt. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Angaben zur Art und der Dauer des Arbeitsverhältnisses enthalten muss. Wer mehr als ein einfaches Arbeitszeugnis benötigt, kann von seinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlagen, in dem der Arbeitgeber die Kompetenzen, Leistungen und die Persönlichkeit des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses bewertet.
Ein Arbeitszeugnis steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann zu, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis beenden, d. h., wenn sie sich von ihrem aktuellen Arbeitgeber trennen. Mit unserer Vorlage für den Nachweis eines Arbeitsverhältnis hingegen weist der Arbeitgeber nach, dass ein Arbeitnehmer aktuell bei ihm/ihr beschäftigt ist. Anders als ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält der Nachweis einens Arbeitsverhältnis keine Angaben zu den Kompetenzen, Leistungen, etc. des Arbeitnehmers.
Mit unserer dynamischen Vorlage können Sie einen maßgeschneiderten Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis erstellen. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen kurzen Nachweis erstellen oder einen umfassenden. Mit unserer Vorlage haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Informationen in Ihnen Nachweis einzufügen:
- Einstellungsdatum
- Probezeit
- Ausbildung
- Beschäftigungsart
- Angaben zur Befristung
- Stellenbezeichnung
- Beschreibung der Tätigkeit
- Arbeitsort
- Wochenarbeitszeit
- Tägliche Arbeitszeiten
- Gehalt
- Fälligkeit der Vergütung
- Angaben zu Sonderzuwendungen
- Empfänger
- Personalnummer
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Zusätzliche Informationen
- Angaben zum Arbeitgeber
- Ansprechperson
- Angaben zum Arbeitnehmer