Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2024
Minijob-Arbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Minijob-Arbeitsvertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- 538-Euro-Minijob Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Minijob
- Arbeitsvertrag für Mini-Job 538 Euro
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Arbeitsvertrag für einen Minijob
- Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
- Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung
- 538-Euro-Minijob Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- 538-Euro-Minijob Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Was ist ein Minijob?
Einen Minijob bezeichnet man auch als eine geringfügige Beschäftigung oder einen 538-Euro-Job. Dementsprechend liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro pro Monat. Diese Verdienstgrenze wird auf das ganze Jahr angerechnet und beträgt somit 6.456 Euro. Wird diese Verdienstgrenze eingehalten, bleibt der 538-Euro-Minijob – mit Ausnahme der Rentenversicherung – für den Minijobber in der Regel sozialversicherungsfrei.
Neue Verdienstgrenze für Minijobs ab dem 1. Januar 2024
Am 1. Januar 2024 wird der deutsche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde erhöht. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf maximal 538 Euro pro Monat angehoben.
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für einen Minijobber?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Minijobs:
- Geringfügig bezahlte Beschäftigung: Der monatliche Verdienst liegt bei maximal 538 Euro.
- Kurzfristige Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis ist auf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Ist dieser Minijob-Vertrag für eine kurzfristige Beschäftigung geeignet?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen und unterteilen sich in zwei Arten: 538-Euro-Minijobs und kurzfristige Minijobs (auch als kurzfristige Beschäftigungen bekannt). Beachten Sie, dass unsere Vorlage für einen MInijob-Vertrag nicht für kurzfristige Beschäftigungen, wie z.B. Saisonarbeit, geeignet ist.
Kann ein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja. in Minijobber kann mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings darf er insgesamt aus diesen Beschäftigungen nicht mehr als durchschnittlich 538 Euro im Monat verdienen. Verdient er mehr, ist er in allen Beschäftigungen kein Minijobber.
Ist ein 538-Euro-Minijobber rentenversicherungspflichtig?
Alle Minijobber unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber ein Minijobber kann sich von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.
Was gehört in einen Minijob-Arbeitsvertrag nach dem neuen Nachweisgesetz seit dem 1. August 2022?
Seit dem 1. August 2022 gelten gemäß § 2 Abs. 1 NachwG verschärfte Anforderungen an den niederzulegenden Mindestinhalt von Arbeitsverträgen. Zu den Pflichtangaben gehören nun:
- Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien.
- Der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum.
- Der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann.
- Bei mehreren Arbeitsorte Angabe, ob der Arbeitnehmer den Arbeitsort frei wählen kann.
- Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
- Die Höhe des Arbeitsentgelts und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts.
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit.
- Sofern vereinbart, die Angabe von Sonderzahlungen wie Bonus, Weihnachtsgeld und sonstigen Gehaltsbestandteilen.
- Die vereinbarte Arbeitszeit.
- Vereinbarte Ruhepausen und –zeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen.
- Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG:
- Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
- Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
- Zeitrahmen, bestimmt durch die Referenztage und –stunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist und
- Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat.
- Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung.
- Im Falle der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger dessen Namen und Anschrift, außer der Versorgungsträger ist zu dieser Information verpflichtet.
- Die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer das einzuhaltenden Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis für die Kündigung sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.