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HANDELSREGISTERANMELDUNG

Gesellschafterliste
der _____________________ GmbH
mit Sitz in ____________________________________________________________

Gesellschafter

Nennbetrag pro Geschäftsanteil in Euro

Summe der Nennbeträge in Euro

Laufende Nummern der Geschäftsanteile

Beteiligung je Geschäftsanteil in %

Beteiligung je Gesellschafter in %

_________________________
(Name)
geb. am 3. Dezember 2024
wohnhaft in _______________
_________________________
_________________________

1,00

_______

_______

100,0000

_______

Stammkapital

empty cell

1

empty cell

empty cell

100

                                                  , den 3. Dezember 2024
(Ort, Datum)
_______________________________
(Geschäftsführer/in _____________________________________)
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Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2024

Gesellschafterliste für GmbH/UG (haftungsbeschränkt)

Was ist eine Gesellschafterliste für GmbH/UG (haftungsbeschränkt)?

Die Gesellschafterliste für GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist eine Aufstellung der Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und deren Geschäftsanteile, die nach § 40 GmbHG als Anhang zum Handelsregister geführt wird.

Wann müssen Sie eine Gesellschafterliste erstellen?

Sie müssen eine Gesellschafterliste für Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in folgenden Fällen erstellen:

  • bei Gründung der Gesellschaft ist die Gesellschafterliste beim Registergericht einzureichen und
  • bei Veränderungen betreffend die Gesellschafter und/oder deren Geschäftsanteile ist die Gesellschafterliste zu aktualisieren und die Veränderungen beim Registergericht anzuzeigen.

Was ist eine notariell bescheinige Gesellschafterliste?

Hat ein Notar an der Erstellung bzw. Veränderung der Gesellschafterliste mitgewirkt, muss die Gesellschafterliste mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen (§ 40 Abs. 2 GmbHG).

Wie ist die Gesellschafterliste beim Registergericht einzureichen?

Gemäß § 12 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister grundsätzlich nur noch in elektronischer Form zulässig.

Wer kann ein Gesellschafter sein?

Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann sowohl von einer Einzelperson als auch von mehreren Personen gegründet werden.

Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dazu zählen auch rechtsfähige Gesellschaften, wie zum Beispiel eine OHG, GmbH oder eine KG.

Können ausländische natürliche Personen/Gesellschaften Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sein?

Die Gesellschafter müssen nicht notwendigerweise deutsche Staatsbürger sein, auch ausländische natürliche Personen oder Gesellschaften können Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden.

Verwandte Dokumente:

  • GmbH-Gesellschaftsvertrag: Ein GmbH-Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung einer Gesellschaft oder Unternehmensumwandlung abgeschlossen und regelt die wesentlichen Rechts- und Machtbeziehungen in einer Gesellschaft.
  • Gesellschaftsvertrag UG (haftungsbeschränkt): Mit einem Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmergesellschaft - auch UG (haftungsbeschränkt), Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH - werden bei der Gründung einer UG deren Rechtsgrundlagen (z.B. Stammkapital, Geschäftszweck) festgelegt, die anschließend notariell beurkundet dem Handelsregister übermittelt werden.
  • Handlungsvollmacht: Eine Handlungsvollmacht ist eine Vertretungsmacht, mit der ein Mitarbeiter eines Unternehmens dazu ermächtigt wird, in einem bestimmten Bereich eigenverantwortlich Handlungen und Geschäfte zu vollziehen.
  • Prokura: Mit einer Prokura wird eine Person dazu ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines beliebigen Handelsgewerbes mit sich bringt, vorzunehmen.
Jetzt eine Gesellschafterliste für GmbH/UG erstellen
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