Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2024
Gesellschafterliste für GmbH/UG (haftungsbeschränkt)
Was ist eine Gesellschafterliste für GmbH/UG (haftungsbeschränkt)?
Die Gesellschafterliste für GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist eine Aufstellung der Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und deren Geschäftsanteile, die nach § 40 GmbHG als Anhang zum Handelsregister geführt wird.
Wann müssen Sie eine Gesellschafterliste erstellen?
Sie müssen eine Gesellschafterliste für Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in folgenden Fällen erstellen:
- bei Gründung der Gesellschaft ist die Gesellschafterliste beim Registergericht einzureichen und
- bei Veränderungen betreffend die Gesellschafter und/oder deren Geschäftsanteile ist die Gesellschafterliste zu aktualisieren und die Veränderungen beim Registergericht anzuzeigen.
Was ist eine notariell bescheinige Gesellschafterliste?
Hat ein Notar an der Erstellung bzw. Veränderung der Gesellschafterliste mitgewirkt, muss die Gesellschafterliste mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen (§ 40 Abs. 2 GmbHG).
Wie ist die Gesellschafterliste beim Registergericht einzureichen?
Gemäß § 12 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister grundsätzlich nur noch in elektronischer Form zulässig.
Wer kann ein Gesellschafter sein?
Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann sowohl von einer Einzelperson als auch von mehreren Personen gegründet werden.
Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dazu zählen auch rechtsfähige Gesellschaften, wie zum Beispiel eine OHG, GmbH oder eine KG.
Können ausländische natürliche Personen/Gesellschaften Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sein?
Die Gesellschafter müssen nicht notwendigerweise deutsche Staatsbürger sein, auch ausländische natürliche Personen oder Gesellschaften können Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden.