Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2024
Befristeter Arbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Befristeter Arbeitsvertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- Zeitvertrag
- zeitlich befristeter Arbeitsvertrag
- kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag
- zweckbefristeter Arbeitsvertrag
- zweckmäßig befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag mit Befristung mit sachlichem Grund
- Arbeitsvertrag mit Befristung ohne Sachgrund
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der auf bestimmte Zeit eingegangen wird.
Welche Befristungsarten gibt es?
Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):
Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag
Der kalendermäßig befristete Arbeitsvertrag endet nach Ablauf eines vorher festgelegten Datums.
Zweckmäßig befristeter Arbeitsvertrag
Beim zweckbefristeten Arbeitsvertrag ist der Beendigungstermin nicht kalendermäßig bestimmt. Er ergibt sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. So kann ein Arbeitnehmer etwa als Elternzeitvertretung oder zum Ausgleich für einen erkrankten Mitarbeiter eingestellt werden.
Erreichen des Zwecks alleine führt nicht zur Beendigung des zweckbefristeten Arbeitsvertrags. Zusätzlich zur Zweckerreichung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt der Zweckerreichung unterrichten und es müssen mindestens zwei Wochen nach Zugang dieser schriftlichen Mitteilung beim Arbeitnehmer ablaufen, bevor das Arbeitsverhältnis endet.
Regelungsgehalt des befristeten Arbeitsvertrages von RECHTSDOKUMENTE
Grundlegende Inhalte unseres befristeten Arbeitsvertrages sind:
- Gegenstand des Vertrages
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeit
- Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Vergütung
- Weihnachtsgratifikation
- Abtretung von Vergütungsansprüchen
- Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Angaben zur Person
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutz
- Nebentätigkeit
- Vertragsstrafe
- Anzeige- und Feststellungs- bzw. Nachweispflichten bei Krankheit
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub
- Kündigung
- Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Ausschlussfrist
- Änderungen und Ergänzungen
- Salvatorische Klausel
- Hinweis auf Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit
- Schlussbestimmungen