Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2024
Was ist ein Fremdgeschäftsführer?
Ein Fremdgeschäftsführer ist Geschäftsführer der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), der selbst nicht Gesellschafter ist. Er hat somit keine Anteile an der Gesellschaft, die er vertritt.
Andere Bezeichnungen:
Dieser Vertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- Fremdgeschäftsführervertrag
- Fremdgeschäftsführeranstellungsvertrag
- Geschäftsführer-Dienstvertrag für einen Fremdgeschäftsführer
- Dienstvertrag des Fremdgeschäftsführers
- Anstellungsvertrag für Fremdgeschäftsführer
- GmbH-Fremdgeschäftsführer-Vertrag
- UG (haftungsbeschränkt) -Fremdgeschäftsführer-Vertrag
- Mini GmbH-Fremdgeschäftsführer-Vertrag
- 1 Euro GmbH-Fremdgeschäftsführer-Vertrag
- Fremdgeschäftsführer Vertrag für GmbH
- Fremdgeschäftsführer Vertrag für UG (haftungsbeschränkt)
- Fremdgeschäftsführer Vertrag für Mini GmbH
- Fremdgeschäftsführer Vertrag für 1 Euro GmbH
Was ist ein Anstellungsvertrag für Geschäftsführer?
Der Anstellungsvertrag regelt das interne Dienstverhältnis zwischen der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und dem Geschäftsführer, also die Bedingungen des Anstellungsverhältnisses.
Der Geschäftsführer steht in einer doppelten Beziehung zur Gesellschaft. Er ist ihr Organ und gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs.1 GmbH-Gesetz). Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich.
Ist der Anstellungsvertrag für Geschäftsführer ein Arbeitsvertrag?
In der Regel ist der Geschäftsführer kein Arbeitnehmer der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) im arbeitsrechtlichen Sinne, so dass nicht das klassische Arbeitsrecht Anwendung findet. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Der Anstellungsvertrag für Geschäftsführer ist also kein Arbeitsvertrag.
Der Geschäftsführer profitiert in der Regel nicht von den Regelungen, die für Arbeitnehmer in verschiedenen Gesetzen festgehalten werden, wie Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Urlaub.
Was ist die D&O-Versicherung für den Geschäftsführer?
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für den Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Sie wird auch Managerhaftpflicht-Versicherung genannt.
Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungsrechtlich abgedeckt.
Wird ein Geschäftsführer der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche.
Inhalte des Anstellungsvertrages für Fremdgeschäftsführer von RECHTSDOKUMENTE
Grundlegende Regelungsinhalte unseres Anstellungsvertrags für Fremdgeschäftsführer für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) sind:
- Vertragsdauer (befristet oder unbefristet)
- Bestellungsoptionen zur Auswahl (durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates/Beirates oder durch Gesellschaftsvertrag)
- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
- Zustimmungspflichtige Geschäfte
- Insichgeschäfte (BGB § 181)
- Haftung des Geschäftsführers
- Vergütung (Grundgehalt und optional Tantieme, Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld)
- Dienstwagen (optional)
- Reisetätigkeit (optional)
- Kostenerstattung
- D&O Versicherung
- Unfallversicherung
- Vergütung bei Dienstverhinderung
- Vergütung bei Tod
- Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Nebentätigkeit
- Wettbewerbsverbot (während der Beschäftigung und optional nach Vertragsende)
- Urlaub
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Änderungen und Ergänzungen
- Kündigungsoptionen