Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024
Was ist ein Impressum einer Website?
Ein Impressum auf Websites besteht aus bestimmten Pflichtinformationen über den Inhaber einer Website. Ein Impressum gibt an, wer für den Inhalt einer Website verantwortlich ist.
Wer muss ein Impressum haben?
Eigentlich braucht jeder, der eine öffentlich zugängliche Website betreibt, ein Impressum nach dem Telemediengesetz (TMG).
Ausgenommen sind lediglich rein privat oder familiär genutzte Webseiten. Wird aber eine Dienstleistung oder ein Produkt auf einer für rein private oder familiäre Zwecke genutzten Website beworben, muss auch dort ein Impressum vorhanden sein.
Die Impressumspflicht gilt auch für Suchmaschinen, Online-Shops oder Social-Media-Profile auf Facebook, Instagram, Twitter & Co., die von Unternehmen zur Verkaufsförderung oder als Kommunikationskanal genutzt werden.
Gilt die Impressumspflicht auch für ausländische Webseitenbetreiber?
Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen die Impressumspflicht nach deutschem Recht nicht einhalten. Für sie gelten die entsprechenden Vorschriften ihres Heimatlandes.
Anbieter aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der Impressumspflicht. Dies gilt für ausländische Unternehmen, die sich zu Wettbewerbszwecken mit ihrem Internetangebot unmittelbar an den deutschen Markt wenden und ihre Leistungen wie Verkauf und Lieferung von Waren in Deutschland erbringen.
Was sind die Pflichtangaben in einem Impressum?
Der Inhalt eines Impressums ist in § 5 TMG geregelt.
Ein Impressum muss die nachstehenden Informationen enthalten. Unsere Standard-Impressum-Vorlage enthält alle diese Pflichtangaben:
- Vorname und Nachname des Website-Betreibers
- Bei Unternehmen: Firmenname sowie Vorname und Nachname des Vertretungsberechtigten
- Rechtsform (bei juristischen Personen)
- Anschrift - Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach genügt nicht
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Faxnummer (soweit vorhanden)
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer (soweit vorhanden)
- Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer
- Für Online-Händler: Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung
Welche zusätzlichen Angaben können in das Impressum aufgenommen werden?
Je nach Ihrer persönlichen Situation können mehr oder weniger Informationen erforderlich sein.
Unsere individuelle Impressum-Vorlage enthält die folgenden zusätzlichen Angaben, die Sie nach Ihrem Wunsch in Ihr Impressum aufnehmen können:
- Link zur Datenschutzerklärung
- Angaben zum Datenschutzbeauftragten (Optionen für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten)
- Haftung für Inhalte Ihrer Website
- Haftung für externe Links auf Ihrer Website
- Urheberrechtshinweis
- Bildernachweis
- Link zu AGB
Wo muss das Impressum auf einer Website sein?
Das Impressum sollte leicht zu erkennen und sofort zugänglich sein. Der Nutzer sollte nicht lange suchen müssen, um die Anbieterkennzeichnung zu finden. Darüber hinaus muss das Impressum einer Website dauerhaft verfügbar und damit druckbar sein. Der Nutzer muss in der Lage sein, den Inhalt der Anbieterkennzeichnung ohne zusätzliche Hilfsmittel wie Plugins oder PDF-Reader zu lesen.
Es wird empfohlen, auf jeder Unterseite einer Website einen Link zum Impressum zu setzen. In der Regel sollte das Impressum einer Website „Impressum“ heißen und nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite entfernt sein.
Welche Strafen drohen bei fehlendem oder falschem Impressum?
Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnung können gemäß § 11 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Darüber hinaus können Wettbewerber oder qualifizierte Einrichtungen eine Abmahnung wegen eines Impressumsverstoßes aussprechen. Die Kosten der Abmahnung, z.B. Anwaltskosten, werden in der Regel vom Abgemahnten getragen.
Welche Behörde hat das Recht, die Impressumspflicht zu überwachen?
In Deutschland sind die Bundesländer für die Überwachung der Impressumspflicht zuständig.
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Stelle, die überwacht, ob Webseitenbetreiber im jeweiligen Bundesland die Impressumspflicht einhalten.
Nachfolgend finden Sie die Liste der Landesbehörden:
Muster
Impressum für Website
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