Zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2024
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist ein handgeschriebenes Dokument, in dem eine Person (der sogenannte Erblasser), festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll.
Mit der Vorlage „Testament – Einzelperson“ von RECHTSDOKUMENTE kann eine Person ein eigenhändiges bzw. fremdhändiges Testament erstellen. Es steht sogar Ehepartnern bzw. eingetragenen Partnern frei, jeweils eigene Einzeltestamente zu erstellen, wenn Sie nicht ein gemeinsames Ehegattentestament oder einen Erbvertrag verfassen möchten. Dies sollte jedoch nur sehr vorsichtig und mit sorgfältiger Überlegung in Betracht gezogen werden, da es zu Konflikten führen kann, wenn Ehepartner oder eingetragene Partner ihr Testament nicht im Einklang miteinander planen.
Ein Testament für eine Einzelperson ist auch unter den folgenden Bezeichnungen bekannt:
- Einzeltestament
- Testament für Singles
- Testament für Alleinstehende
- Testament für Ledige
- Testament für Unverheiratete
- Letztwillige Verfügung
- Letzter Wille
- Eigenhändiges Testament
Was ist der Vorteil der Vorlage für ein Einzeltestament von RECHTSDOKUMENTE?
- Manche Testamentsvorlagen im Internet sind standardisiert. Der einzigartige RECHTSDOKUMENTE-Fragebogen erlaubt ein individuelles Anpassen an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
- Unsere Fragebögen werden von kompetenten Juristen erstellt und laufend aktualisiert. Falls es also eine Änderung im österreichischen Erbrecht gibt, passen wir unsere Vorlage entsprechend an.
- Komplexe juristische Konzepte und Fachbegriffe werden innerhalb des Fragebogens auf leicht verständliche Weise erklärt.
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines maßgeschneiderten und umfassenden Testaments, inklusive PDF-Checkliste zur Erstellung und Aufbewahrung.
- Mit den kostengünstigen und benutzerfreundlichen Testamentsvorlagen von RECHTSDOKUMENTE können Sie Notar- und Anwaltskosten sparen.
- Sie wollen Ihr Testament abändern? Kein Problem! Bei RECHTSDOKUMENTE haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Dokumente und falls Sie Ihre letztwillige Verfügung mal abändern wollen, müssen Sie nicht zum Rechtsanwalt oder Notar gehen, sondern können dies ganz einfach von zu Hause aus erledigen.
Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?
Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Ansprüche, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.
Wozu brauche ich ein Testament?
Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen aufzusetzen.
Liegt zum Zeitpunkt des Todes kein wirksames Testament vor, wird der Nachlass des Verstorbenen gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das kann u.U. bedeuten, dass auch unliebsame Verwandte einen Teil des Erbes erhalten und/oder Personen, denen Sie gerne etwas hätten zuteilwerden lassen, leer ausgehen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt es sich unbedingt, ein Testament zu errichten. Unsere Testament-Vorlage führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen, die für die Erstellung Ihres Testaments relevant sind.
Wer kann in Österreich ein Testament errichten?
In Österreich kann grundsätzlich jede geschäftsfähige Person ein Testament errichten. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass die Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein muss, um die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. Wenn ein Testament von einer geschäftsunfähigen Person errichtet wurde, ist das Testament ungültig und kann vor Gericht angefochten werden.
Das Mindestalter für das Errichten eines eigenhändigen Testaments ist 18 Jahre. Öffentliche (d.h. gerichtlich oder notariell erstellte) Testamente kann man bereits ab 14 Jahren errichten.
Damit ein Testament wirksam ist, muss es außerdem unbeeinflusst vom Willen Dritter entstanden sein.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt?
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird die gesetzliche Erbfolge durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Laut ABGB erben in erster Linie der Ehepartner bzw. eingetragene Partner sowie die Kinder und Enkelkinder des Erblassers.
Beim Versterben eines Ehepartners bzw. eingetragenen Partners:
Der Ehepartner bzw. eingetragene Partner erhält ein Drittel des Nachlasses, wenn Nachkommen vorhanden sind. Die restlichen zwei Drittel werden unter den Kindern aufgeteilt.
Ehepartner bzw. eingetragene Partner erben die Hälfte des Nachlasses, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, aber Eltern oder deren Nachkommen (also Geschwister des Verstorbenen) leben. Die andere Hälfte wird unter den Eltern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt. Wenn keine Eltern oder deren Nachkommen vorhanden sind, erbt der Ehepartner bzw. eingetragene Partner den gesamten Nachlass.
Beim Versterben beider Ehepartner bzw. eingetragenen Partner:
Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen zu gleichen Teilen. Falls ein Elternteil verstorben ist, treten die Geschwister des verstorbenen Elternteils an dessen Stelle.
Wenn weder Nachkommen noch Eltern und deren Nachkommen vorhanden sind, erben die Großeltern. Falls ein Großelternteil verstorben ist, treten dessen Kinder (Onkel und Tanten des Verstorbenen) an die Stelle des verstorbenen Großelternteils.
Wenn keine Erben der vorhergehenden Ordnungen vorhanden sind, erben die Urgroßeltern und deren Nachkommen.
Gut zu wissen: Wenn überhaupt keine Erben vorhanden sind, dann erbt der Staat.
Und wie sieht es mit nicht ehelichen Lebensgemeinschaften aus?
Lebensgefährten bzw. in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften lebende Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht, d.h. sie haben möglicherweise Erbansprüche aber keine Pflichtteilsansprüche. Im Gegensatz zu Ehepartnern bzw. eingetragenen Partnern können sie auch keinen Erbvertrag abschließen. Ohne testamentarische Regelung erben Lebensgefährten also nur dann, wenn sonst der Staat oder ein Vermächtnisnehmer erben würde.
Was kostet ein notariell erstelltes Testament?
Je nach Aufwand liegen die Kosten für ein Testament bei einem Notar bei ca. 300 € bis 500 €, zusätzlich Registrierungsgebühr (ca. 25 €) und 20% Umsatzsteuer. Bei komplizierten Testamenten können die Kosten auch etwas höher liegen.
Wo soll ich mein Testament aufbewahren?
Bewahren Sie Ihr Originaltestament an einem sicheren Ort auf! Zum Beispiel können Sie Ihr Testament gegen eine Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Der Notar bzw. Rechtsanwalt sorgt auch dafür, dass das Testament beim entsprechenden Testamentsregister registriert wird. Die Kosten für die Hinterlegung eines eigenhändig verfassten Testaments, für das keine Rechtsberatung in Anspruch genommen wurde, belaufen sich auf etwa 100 € zuzüglich etwaiger Barauslagen, beispielsweise für die Registrierungsgebühr, sowie 20 Prozent Umsatzsteuer.
Sie können Ihr Testament auch zu Hause aufbewahren. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Ihr Dokument in einem abschließbaren, feuerfesten Behälter , z.B. einem Tresor, liegt, zu dem nur Sie und eine Vertrauensperson Zugang haben. Letztere muss das Testament im Todesfall leicht auffinden können.
In Österreich gibt es zwei Testamentsregister. Zum einen gibt es das von der österreichischen Notariatskammer geführte Zentrale Testamentsregister. Zusätzlich gibt es das Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Die Testamentsregister sind digitale Datenbanken, in denen letztwillige Verfügungen registriert werden können. Zugang zu den im Registereintrag enthalten Informationen haben nur der Notar bzw. Rechtsanwalt sowie der Erblasser. Der Zweck eines Registereintrags ist es, im Todesfall des Erblassers leicht und schnell ermitteln zu können, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat und wo dieses aufbewahrt wird.
In den Testamentsregistern wird nicht das eigentliche Testament sondern nur bestimmte Angaben dazu eingetragen. So werden lediglich der Name des Testaments, die Art des Dokuments, das Erstellungs- bzw. Eintragungsdatum, sowie der bekanntgegebene Aufbewahrungsort vermerkt. Eine Eintragung in eines der Testamentsregister kostet rund 25 €.
Was versteht man unter Pflichtteil?
Im österreichischen Erbrecht bezeichnet der Pflichtteil den gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige (d.h. die Nachkommen oder Ehepartner bzw. eingetragene Partner) erhalten müssen, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass diese nahen Angehörigen nicht völlig enterbt werden können.
Was versteht man unter Enterbung?
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Enterben“ auf die Entziehung des Pflichtteils. Dafür ist jedoch ein triftiger Grund erforderlich. Beispiele für solche Gründe sind vorsätzliche Straftaten gegen den Erblasser oder grobe Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten. Unsittlicher Lebenswandel oder die falsche Partnerwahl hingegen stellen keine Enterbungsgründe dar.
Muss ein Testament handschriftlich verfasst werden?
Ein Testament kann entweder handschriftlich vom Erblasser oder fremdhändig mit Schreibmaschine, PC oder von einer anderen Person händisch geschrieben werden. Ein fremdhändiges Testament ist laut § 579 ABGB nur gültig, wenn es vom Erblasser eigenhändig in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben wird. Außerdem muss es einen eigenhändig geschriebenen Zusatz enthalten, dass es seinen letzten Willen enthält. Die Zeugen müssen die Urkunde auch mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz unterzeichnen, aus dem ihre Eigenschaft als Zeugen hervorgeht (z.B. „als Testamentszeuge“).
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis liegt vor allem darin, wie das Erbe verteilt wird und wer die Begünstigten sind. Eine Person, die als Erbe eingesetzt wird, tritt in die gesamte Rechtsposition des Erblassers ein. Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält laut §535 ABGB einen bestimmten Gegenstand oder einen bestimmten Geldbetrag aus dem Nachlass, aber nicht den gesamten Nachlass.
Gut zu wissen: Die Vorlage für ein Einzeltestament von RECHTSDOKUMENTE bietet sowohl eine Option für eine Erbschaft als auch für ein Vermächtnis an.
Kann ein Testament abgeändert bzw. widerrufen werden?
Ja, wie alle anderen letztwilligen Verfügungen in Österreich kann auch das Einzeltestament jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Es bestehen keine Klauseln, die eine spätere Änderung oder einen Widerruf des letzten Willens untersagen. Die Abänderung, der Widerruf oder die Errichtung eines neuen Testaments sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 695 u. 713 ABGB) möglich.
Ob eine ältere Verfügung durch eine neu errichtete Verfügung aufgehoben wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Für den Widerruf eines Testaments ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung erforderlich. Ein Widerruf kann jedoch auch stillschweigend erfolgen, beispielsweise durch die Vernichtung der Urkunde.
Was bedeutet „Auflagen“ in einem Testament?
Auflagen sind bestimmte Verpflichtungen, die der Erblasser (die Person, die das Testament verfasst hat) den Erben oder Vermächtnisnehmern auferlegt. Diese Auflagen müssen von den Erben oder Vermächtnisnehmern erfüllt werden, um das Erbe zu erhalten oder zu behalten. Es können verschiedene Arten von Auflagen im Testament festgelegt werden. Zum Beispiel kann der Erblasser verlangen, dass bestimmte Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Kunstwerke nicht verkauft oder nur auf eine bestimmte Weise genutzt werden. Oft verlangen Erblasser, dass die Erben bestimmte Handlungen, wie z.B. die Pflege eines Grabes, vornehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Auflagen rechtsverbindlich sind und bei Nichteinhaltung Konsequenzen wie den Verlust des Erbrechts oder des Vermächtnisses nach sich ziehen können. Deshalb ist es entscheidend, dass die Auflagen klar formuliert und rechtlich durchsetzbar sind.
Wie erstelle ich ein Einzeltestament?
Mit der kostenlosen Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Einzeltestament! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.
Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt.
Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Elemente unseres Einzeltestament:
Bestandteile der Vorlage für ein Einzeltestament von RECHTSDOKUMENTE:
- Diskrete Angaben zu den Erben, inklusive Bestimmung des Erbanteils
- Diskrete Angaben zum Erblasser
- Auflagen der Erbschaft
- Bestimmung von Ersatzerben
- Enterbung von Personen (falls erwünscht)
- Vermächtnisse (mit/ohne Auflagen)
- Auswahl eines Testamentsvollstreckers (falls erwünscht)
- Art des Testaments (eigenhändig oder fremdhändig)
- Eventuelle Bestattungswünsche
- Mediationsklausel
- Möglichkeit, weitere persönliche Wünsche zu Ihrem Testament hinzuzufügen
- Erläuterung/Checkliste zu den Formerfordernissen für Ihr Testament sowie dessen Aufbewahrung und Registrierung
- Möglichkeit, Ihr Testament als PDF zu speichern oder gleich auszudrucken und zu unterschreiben!
Was kostet die Erstellung meines Testaments von RECHTSDOKUMENTE?
Mit einem 7-tägigen Probeabo von RECHTSDOKUMENTE können Sie Ihr Testament kostenlos erstellen! Sie können Ihr Testament aber auch zu einem einmaligen Preis als Einzelprodukt erwerben.
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