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Unser Testament

Wir, die Eheleute __________________________, geboren am __________________, und __________________________, geboren am __________________, widerrufen vorsorglich einzeln und gemeinsam sämtliche von uns bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang und treffen hiermit für den Fall unseres Todes folgende Regelung:

  • Erster Erbfall

  • Wir setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein. Der überlebende Ehegatte wird jedoch nur Vorerbe.

    Für den Fall, dass wir beide gleichzeitig oder kurz hintereinander aufgrund des gleichen Ereignisses versterben sollten, werden wir beide ebenfalls entsprechend der Erbfolge für den zweiten Todesfall beerbt.

  • Zweiter Erbfall

  • Nacherbe beim Tod des Überlebenden von uns ist unser gemeinsames Kind __________________________________, geboren am ___________________, und ersatzweise dessen Abkömmlinge, nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung.
  • Nacherbschaft auf den Überrest

  • Der Vorerbe soll nach dem Ableben des Erstversterbenden das gesamte Vermögen ohne die üblichen Beschränkungen einer Vorerbschaft nutzen und darüber verfügen können. Diese Befreiung von Vorerbschaftsbeschränkungen soll dem Vorerben erlauben, ohne die üblichen Beschränkungen des Vorerbenrechts zu handeln und seinen Lebensbedürfnissen entsprechend über das Vermögen zu verfügen.

    Der Überrest des Vermögens soll nach Eintritt des Nacherbfalls an den Nacherben übergehen. Die Übertragung des Überrestes an den Nacherben erfolgt ohne weitere testamentarische Anweisungen unsererseits. Sollten Regelungen bezüglich der genauen Durchführung der Übertragung erforderlich sein, sind diese im Einklang mit unserem letzten Willen und den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

    Dem Vorerben ist es ausdrücklich untersagt, über den Überrest des Vermögens durch testamentarische Verfügung zu entscheiden. Jeglicher Versuch, den Überrest oder Teile davon mittels Testament oder eines anderweitigen letztwilligen Akts an Dritte zu übertragen, ist unwirksam.

  • Der Nacherbe erlangt mit dem Eintritt des Nacherbfalls das volle Eigentums- und Verfügungsrecht über die Verlassenschaft. Er/Sie ist ab diesem Zeitpunkt allein verantwortlich für alle Pflichten und Lasten, die mit der Verlassenschaft verbunden sind.

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©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2024

Was ist ein Ehegattentestament?

Ein Ehegattentestament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern gemeinsam verfasst wird. Beim Ehegattentestament setzen sich die Partner in der Regel gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass der überlebende Partner das gesamte Vermögen erbt und erst nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder oder andere Erben zum Zuge kommen.

Ein typisches Merkmal des Ehegattentestaments ist die sogenannte „Bindungswirkung“. Das bedeutet, dass der überlebende Partner nach dem Tod des Erstversterbenden nur eingeschränkt die Möglichkeit hat, das Testament zu ändern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Wille des Erstverstorbenen auch nach dessen Tod respektiert wird.

Das Ehegattentestament ist auch unter folgenden Namen bekannt:

  • Gemeinsames Testament
  • Wechselseitiges Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Partnertestament
  • Ehepaartestament
  • Wechselbezügliches Testament
  • Partnerschaftstestament
  • Ehepartnertestament
  • Testament für Ehepaare
  • Testament für Verheiratete
  • Testament für eingetragene Partner

Was ist der Vorteil der Vorlage für ein Ehegattentestament von RECHTSDOKUMENTE?

  • Manche Testamentsvorlagen im Internet sind standardisiert. Der einzigartige RECHTSDOKUMENTE-Fragebogen erlaubt ein individuelles Anpassen an Ihre persönlichen Bedürfnisse. 
  • Unsere Fragebögen werden von kompetenten Juristen erstellt und laufend aktualisiert. Falls es also eine Änderung im österreichischen Erbrecht gibt, passen wir unsere Vorlage entsprechend an.
  • Komplexe juristische Konzepte und Fachbegriffe werden innerhalb des Fragebogens auf leicht verständliche Weise erklärt.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines maßgeschneiderten und umfassenden Testaments, inklusive PDF-Checkliste zur Erstellung und Aufbewahrung.
  • Mit den kostengünstigen und benutzerfreundlichen Testamentsvorlagen von RECHTSDOKUMENTE können Sie Notar- und Anwaltskosten sparen.
  • Sie wollen Ihr Testament abändern? Kein Problem! Bei RECHTSDOKUMENTE haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Dokumente und falls Sie Ihre letztwillige Verfügung mal abändern wollen, müssen Sie nicht zum Rechtsanwalt oder Notar gehen, sondern können dies ganz einfach von zu Hause aus erledigen.

Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?

Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Ansprüche, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.

Was bedeutet Nacherbe?

Nacherben sind die Personen, die das Vermögen des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners nach dessen Tod erben. Das Ehegattentestament sieht in der Regel vor, dass der überlebende Partner zunächst Alleinerbe wird (sog. Vorerbe) und das Vermögen nach dessen Tod auf die Nacherben übergeht.

Nacherben sind häufig die gemeinsamen Kinder der Ehegatten, es können aber auch andere Personen (z.B.  Kinder aus früheren Beziehungen) oder Institutionen als Nacherben eingesetzt werden. Die Regelung der Nacherbfolge soll sicherstellen, dass das Vermögen letztlich an die gewünschten Erben übergeht und nicht anderweitig verteilt wird.

Ein Beispiel für eine solche Regelung könnte wie folgt aussehen:

1. Der überlebende Ehegatte erbt das gesamte Vermögen des erstversterbenden Ehegatten.

2. Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten geht das verbleibende Vermögen auf die gemeinsamen Kinder oder andere eingesetzte Nacherben über.

Diese Regelung hat den Vorteil, dass der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert ist und das Vermögen erst nach dessen Tod auf die nächste Generation oder andere Erben übergeht. Eine solche Regelung kann mit Hilfe unserer Vorlage und rechtskonformen Formulierungen aufgenommen werden.

Was bedeutet Ersatzerbe?

Ersatzerben in einem österreichischen Testament für Ehepaare bzw. eingetragenen Partner sind Personen, die als Erben für den Fall eingesetzt werden, dass die zunächst bedachten Erben (z.B. der überlebende Ehegatte oder die Nacherben) vor dem Erbfall versterben oder aus anderen Gründen nicht erben können oder wollen (z.B. wegen Erbunwürdigkeit oder Ausschlagung der Erbschaft).

Die Ersatzerbeneinsetzung ist eine Vorsorgemaßnahme, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Erblassers auch dann nach seinen Wünschen verteilt wird, wenn die primär vorgesehenen Erben wegfallen. Die Ersatzerben treten dann an die Stelle der ursprünglich eingesetzten Erben.

Ein Beispiel, wie dies in einem Ehegattentestament gestaltet werden könnte:

1. Der überlebende Ehegatte wird zum Alleinerben eingesetzt.

2. Die gemeinsamen Kinder werden als Nacherben eingesetzt.

3. Für den Fall, dass eines der Kinder vor dem Erbfall verstirbt oder aus anderen Gründen nicht erben kann, wird ein Ersatzerbe (z.B. ein Enkelkind oder eine andere Person) eingesetzt.

Durch die Einsetzung von Ersatzerben wird sichergestellt, dass der Nachlass auch in unvorhergesehenen Situationen nach den Wünschen des Erblassers verteilt wird.

Was bedeutet Alleinerbe?

In einem Ehegattentestament bedeutet Alleinerbe, dass der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner das gesamte Vermögen des zuerst verstorbenen Partners erbt. Der Begriff Alleinerbe impliziert, dass der überlebende Partner nicht nur einen Teil des Vermögens erhält, sondern das gesamte Vermögen. Dazu gehören alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, persönliche Gegenstände und sonstige Vermögenswerte.

Die Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben ist eine häufige Regelung in Ehegattentestamenten, da sie einen einfachen und klaren Vermögensübergang gewährleistet und den überlebenden Partner finanziell absichert. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten geht das verbleibende Vermögen auf die Nacherben über, die häufig die gemeinsamen Kinder sind.

Unsere Vorlage bietet Ihnen die Möglichkeit, den Zugriff des überlebenden Partners auf das Erbe zu beschränken. Dies kann insbesondere in Patchworkfamilien erwünscht sein.

Muss ein Ehegattentestament handschriftlich verfasst werden?

Das Testament kann entweder handschriftlich vom Erblasser oder fremdhändig mit Schreibmaschine, PC oder von einer anderen Person händisch geschrieben werden. Ein fremdhändiges Testament ist laut § 579 ABGB nur gültig, wenn es vom Erblasser eigenhändig in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben wird. Außerdem muss es einen eigenhändig geschriebenen Zusatz enthalten, dass es seinen letzten Willen enthält.

Die Zeugen müssen die Urkunde auch mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz unterzeichnen, aus dem ihre Eigenschaft als Zeugen hervorgeht (z.B. „als Testamentszeuge“).

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?

Der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis liegt vor allem darin, wie das Erbe verteilt wird und wer die Begünstigten sind.  Eine Person, die als Erbe eingesetzt wird, tritt in die gesamte Rechtsposition des Erblassers ein. Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält laut §535 ABGB einen bestimmten Gegenstand oder einen bestimmten Geldbetrag aus dem Nachlass, aber nicht den gesamten Nachlass.

Gut zu wissen: Die Vorlage für ein Ehegattentestament von RECHTSDOKUMENTE bietet sowohl eine Option für eine Erbschaft als auch für ein Vermächtnis an.

Kann ein Ehegattentestament abgeändert bzw. widerrufen werden?

Ja, wie alle anderen Testamente in Österreich kann auch das Ehegattentestament jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Es bestehen keine Klauseln, die eine spätere Änderung oder einen Widerruf des letzten Willens untersagen. Die Abänderung, der Widerruf oder die Errichtung eines neuen Testaments sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 695 u. 713 ABGB) möglich.

Ob eine ältere Verfügung durch eine neu errichtete Verfügung aufgehoben wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Für den Widerruf eines Testaments ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung erforderlich. Ein Widerruf kann jedoch auch stillschweigend erfolgen, beispielsweise durch die Vernichtung der Urkunde.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Ehegattentestament?

Der Erbvertrag und das Ehegattentestament sind zwei unterschiedliche Rechtsinstrumente, mit denen der Nachlass eines Verstorbenen geregelt werden kann. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Erbvertrag:

  • Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen über die Erbfolge im Falle des Todes eines Vertragspartners.
  • Er kann zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern oder anderen Verwandten geschlossen werden.
  • Ein Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und ist rechtsverbindlich.
  • Er regelt im Einzelnen, wer welches Vermögen unter welchen Bedingungen erbt.
  • Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden, sondern bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner.

Ehegattentestament:

  • Ein Ehegattentestament ist ein Testament, das von einem Ehegatten oder eingetragenen Partner zu Gunsten des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners errichtet wird.
  • Es ist ein gemeinschaftliches Testament, das von beiden Ehepartnern bzw. eingetragenen Partnern errichtet werden kann.
  • Ein Ehegattentestament kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen leichter geändert oder widerrufen werden, z.B. durch ein neues Testament (§§ 713 - 726 ABGB).
  • Es regelt in der Regel die Erbfolge zugunsten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners und häufig auch die Erbfolge nach dem Tod des zweiten Ehegatten oder eingetragenen Partners.

Was bedeutet „Auflagen“ in einem Testament?

Auflagen sind bestimmte Verpflichtungen, die der Erblasser (die Person, die das Testament verfasst hat) den Erben oder Vermächtnisnehmern auferlegt. Diese Auflagen müssen von den Erben oder Vermächtnisnehmern erfüllt werden, um das Erbe zu erhalten oder zu behalten. Es können verschiedene Arten von Auflagen im Testament festgelegt werden. Zum Beispiel kann der Erblasser verlangen, dass bestimmte Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Kunstwerke nicht verkauft oder nur auf eine bestimmte Weise genutzt werden. Oft verlangen Erblasser, dass die Erben bestimmte Handlungen, wie z.B. die Pflege eines Grabes, vornehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Auflagen rechtsverbindlich sind und bei Nichteinhaltung Konsequenzen wie den Verlust des Erbrechts oder des Vermächtnisses nach sich ziehen können. Deshalb ist es entscheidend, dass die Auflagen klar formuliert und rechtlich durchsetzbar sind.

Wie erstelle ich ein Ehegattentestament?

Mit der kostengünstigen Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Ehegattentestament! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.

Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt.

Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Elemente unseres Ehegattentestaments:

Bestandteile der Vorlage für ein Ehegattentestament von RECHTSDOKUMENTE:

  • Auswahloption zwischen einem Ehegattentestament für Eheleute oder für eingetragene Partner
  • Erbfolgeregelung (Alleinerben und Nacherben)
  • Nachlassregelung
  • Bestimmung der Nacherben
  • Auflagen der Erbschaft
  • Vermächtnisse (mit/ohne Auflagen)
  • Auswahl eines Testamentsvollstreckers (falls erwünscht)
  • Diskrete Angaben zu den Erblassern (und Erben)
  • Art des Testaments (eigenhändig oder fremdhändig)
  • Eventuelle Wünsche bezüglich der Bestattung
  • Mediationsklausel
  • Erläuterung/Checkliste zu den Formerfordernissen für Ihr Testament sowie dessen Aufbewahrung und Registrierung
  • Möglichkeit, das Ehegattentestament als PDF zu speichern oder gleich auszudrucken und zu unterschreiben!

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