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(Unterschrift des Verkäufers)
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(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift der Käuferin)



QUITTUNG


Mit seiner Unterschrift bestätigt der Verkäufer den Empfang der Anzahlung in vereinbarter Höhe.

                                        , den
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift des Verkäufers)
©2002-2026 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)
Letzte Aktualisierung am 14. Januar 2026

In aller Kürze: Der Kaufvertrag

  • Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft zwischen Käufer und Verkäufer, durch das sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übertragen und zu übergeben, während sich der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache oder das Recht abzunehmen. Dieser Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande und ist der bei weitem am häufigsten vorkommende Vertragstyp im täglichen Geschäftsverkehr.

  • Ein Kaufvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, allerdings empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag insbesondere beim Verkauf/Kauf von wertvollen Gegenständen,Tieren und von Gegenständen, die über das Internet oder ohne vorherige Besichtigung verkauft werden.

Gut zu wissen: Alternative Bezeichnungen für einen Kaufvertrag sind Kaufabschluss, Verkaufsvertrag, Erwerbsvertrag oder Veräußerungsvertrag. Im angelsächsischen Raum spricht man von einem Purchase Agreement oder Bill of Sale.

Was kann man mit dem Kaufvertrag von RECHTSDOKUMENTE verkaufen?

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Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können Sie Kaufverträge für den Verkauf/Kauf von folgenden neuen und gebrauchten beweglichen Sachen erstellen:

  • Kraftfahrzeuge (z.B. Auto)
  • Motorräder
  • Wasserfahrzeuge (z.B. Motorboot, Segelyacht)
  • Wohnwagen
  • Tiere
  • Einbauküchen
  • Sonstige bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, E-Bikes)

Der Kaufvertrag von RECHTSDOKUMENTE kann für private Verkäufe (Privatverkäufe) und gewerbliche Verkäufe verwendet werden.

Von einem Privatverkauf (umgangssprach auch „Verkauf von privat“) spricht man, wenn der Verkäufer Privatperson bzw. Verbraucher ist.

Von einem gewerblichen Verkauf spricht man, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.

Muss ein Kaufvertrag schriftlich geschlossen sein, um wirksam zu sein?

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Ein Kaufvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn

  • eine Person (der Verkäufer) ein Angebot macht, d.h. einen Gegenstand / eine Ware für einen bestimmten Preis anbietet, und
  • eine andere Person (der Käufer) dieses Angebot annimmt.

Gerade bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (Privatverkäufen) werden Kaufverträge häufig mündlich geschlossen. Obwohl dies bequem ist und ein schriftlicher Vertrag häufig überflüssig zu sein scheint, gehen beide Vertragsparteien bei einem mündlichen Kaufvertrag ein Risiko ein. 

Ein schriftlicher Kaufvertrag bringt Rechtssicherheit: Zum einen lässt sich ohne Zeugen kaum beweisen, dass überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde. Auch die konkreten Bestandteile des Vertrages (z.B. Kaufpreis, Zustand der Kaufsache) lassen sich im Nachhinein nur schwer belegen, wenn der Kaufvertrag mündlich geschlossen wurde. Ein schriftlicher Kaufvertrag gilt als Beweis für die getroffenen Vereinbarungen im Falle eines Rechtsstreits

Tipp:

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist insbesondere empfohlen beim Verkauf/Kauf von

  • wertvollen Gegenständen,
  • (Haus-)tieren und
  • Gegenständen, die über das Internet und/oder ohne vorherige Besichtigung verkauft werden.

Ist ein privater Kaufvertrag verbindlich?

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    Ja, ein privater Kaufvertrag ist rechtlich verbindlich, da nach § 433 BGB ein Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande kommt, unabhängig davon, ob er privat oder gewerblich abgeschlossen wird. Ausnahmen bestehen lediglich bei bestimmten Vertragsgegenständen wie Immobilien (§ 311b BGB) oder bei Sittenwidrigkeit/Täuschung.

    Was bedeutet Gewährleistung?

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    Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

    Ein Käufer hat grundsätzlich ein Recht darauf, den Kaufgegenstand frei von Mängeln zu erhalten. Umgekehrt gilt, dass wer etwas verkauft, gesetzlich verpflichtet ist, die Ware frei von Mängeln zu übergeben.

    Wie wird ein Mangel bei Waren definiert?

    Nach § 434 Abs. 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet. Zur Beschaffenheit gehören alle physischen Eigenschaften und Merkmale der Kaufsache sowie zugesicherte Eigenschaften. 

    Darüber hinaus sollte die Ware auch die objektiven Anforderungen erfüllen, also die Eigenschaften aufweisen, die der Verbraucher erwarten kann. Dies betrifft nach § 434 Abs. 3 BGB insbesondere die Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit der Ware.

    Beispiel: Ein nicht funktionierender CD-Player gilt nur dann als mangelhaft, wenn er als „funktionierend“ verkauft wurde. Wenn der CD-Player als "nicht funktionierend" verkauft wurde, kann der Käufer das Nichtfunktionieren nicht als einen „Sachmangel“ reklamieren, da die Funktionstüchtigkeit nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit des CD-Players war.

    Weist der Kaufgegenstand hingegen einen Mangel auf, dann hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte.

    Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer zunächst auf Nacherfüllung bestehen. Nacherfüllung bedeutet, dass der Käufer wahlweise die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann.

    Nach § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die entstehenden Kosten zu tragen. Kommt der Verkäufer der Nacherfüllungsforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann der Käufer nach § 437 BGB weitere Mangelrechte (z.B. Minderung des Kaufpreises) geltend machen.

    Die Gewährleistungspflicht gilt grundsätzlich nur für Mängel, die dem Käufer beim Kauf der Sache nicht bekannt waren. Bekannte Mängel sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschossen (siehe § 442 Abs. 1 BGB).

    Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

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    Gewährleistung und Garantie bezeichnen beide Ansprüche, die ein Käufer geltend machen kann, wenn eine Sache, die der Käufer gekauft hat, nicht so beschaffen ist, wie vertraglich vereinbart war. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede:

    Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers nach §§ 433 ff. BGB, die beim Verkauf einer mangelhaften Sache automatisch eintritt. Sie umfasst das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz und gilt bei beweglichen Sachen gemäß § 438 BGB Abs. 1 Ziffer 3 BGB zwei Jahre ab Übergabe.

    Die Garantie hingegen ist ein freiwilliges zusätzliches Leistungsversprechen des Verkäufers oder Herstellers nach § 443 BGB. Sie kann hinsichtlich Dauer, Umfang und Bedingungen individuell gestaltet werden. Der Garantiegeber verpflichtet sich damit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.

    Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, auch wenn er sich erst später zeigt. Die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf liegt beim Verkäufer (Beweislastumkehr nach § 477 BGB für die ersten 12 Monate). Der Käufer muss Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB beim Handelskauf).

    Die Garantie kann sich aber auch auf Mängel erstrecken, die erst nach dem Kauf auftreten. Die Beweislast für das Vorliegen eines Garantiefalles trägt der Käufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage und kann daher nicht geltend gemacht werden, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurde.

    Kann man bei Privatverkauf Gewährleistung ausschließen?

    Ja, bei Privatverkäufen von gebrauchten Gegenständen können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss kommt es jedoch auf die richtige Formulierung im Kaufvertrag an.

    Zu unterscheiden ist außerdem, ob der Gewährleistungsausschluss im Wege einer Individualvereinbarung oder durch vorformulierte Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Unsere Kaufvertragsvorlage berücksichtigt diese Unterschiede. 

    Nach § 444 BGB ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

    Gerade bei teuren Verkaufsgegenständen kann ein nicht dokumentierter Mangel u.U. dazu führen, dass dem Verkäufer hohe zusätzliche Kosten entstehen, nämlich wenn der Käufer von seinem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch macht. Wenn Sie als privater Verkäufer auf Nummer sicher gehen wollen, ist daher zu empfehlen, dass Sie

    • von der Option, Gewährleistung auszuschließen, Gebrauch machen und
    • alle Ihnen bekannten Mängel des Kaufgegenstandes in den Kaufvertrag aufnehmen.

    Gut zu wissen: Mit der Kaufvertrag-Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können private Verkäufer Gewährleistung einfach und wirksam ausschließen.

      Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

      toggle-arrow

      Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ findet sich in vielen Kaufverträgen und ist gerade bei Auto-Kaufverträgen beliebt. Mit der Formulierung wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen. Mit der Klausel „gekauft wie gesehen“ kann man jedoch nur die gesetzliche Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausschließen.

      Wenn Sie als Verkäufer Gewährleistung auch für versteckte Mängel ausschließen möchten, müssen Sie dies ausdrücklich in den Vertrag schreiben. Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, den ein durchschnittlicher Käufer durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann (und der dem Verkäufer auch nicht bekannt war).

      Gut zu wissen: Mit der Kaufvertrag-Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können private Verkäufer Gewährleistung einfach und wirksam ausschließen.

      Welche Aufklärungspflichten gibt es beim Autoverkauf?

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      Wer ein Auto verkauft, hat generell die Pflicht, den potentiellen Käufer über jene Tatsachen bzw. Eigenschaften des angeboten PKWs aufzuklären, die für den Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Aufklärung muss ungefragt geschehen.

      Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bezieht sich die Aufklärungspflicht u.a. auf:

      • Unfallschäden, und
      • die vorherige Nutzung des Kraftfahrzeugs als Mietwagen.

      Kommt ein Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, verletzt er seine Aufklärungspflicht und macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Das gleiche gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Von einem arglistig verschwiegenen Mangel spricht man, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben zur Beschaffenheit des Kaufgegenstands gemacht bzw. Tatsachen verschwiegen hat.

      Gut zu wissen: Der Vertragsassistent von RECHTSDOKUMENTE führt Sie durch alle für Ihre individuelle Verkaufssituation relevanten Fragen und berücksichtigt u.a., ob Sie ein privater oder ein gewerblicher Verkäufer sind und es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt.

      Was sind die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags für ein Kraftfahrzeug (Kfz) von RECHTSDOKUMENTE?

      toggle-arrow

      Unsere beliebteste Kaufvertragsvorlage enthält den folgenden Regelungsinhalt:

      • Beschreibung des Kfz
      • Zustand des Kfz
      • Angaben zu Unfällen, Vorschäden und sonstigen Mängeln
      • Angaben zum Zubehör (optional)
      • Angaben zum Kilometerzähler
      • Angaben zur Besichtigung
      • Anzahl der Vorbesitzer
      • Angaben zum Motor
      • Angaben zur bisherigen Nutzung
      • Beschränkung der Mängelhaftung bzw. Gewährleistungsausschluss (optional)
      • Angaben zu den Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer)
      • Angaben zu Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
      • Anzahlung (optional)
      • Ratenzahlungsvereinbarung (optional)
      • Übergabe
      • zusätzliche Vereinbarungen (optional)
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